Reit- und Therapiezentrum REGENBOGEN

Integrativer Reit- und Voltigierverein

Stallordnung

1. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Unbefugten ist das Betreten der Stallanlage und Weiden verboten.
Der Betrieb haftet nicht für Unfälle und Schäden, die durch das Betreten des Stalles und der Benützung der Anlage entstehen können. Kinder unterliegen während ihres Aufenthaltes in    der Anlage der Aufsichtspflicht Ihrer Eltern, ausgenommen während ihres Reit- oder Voltigierunterrichts.
2. Der Betrieb übernimmt für fehlendes Eigentum KEINE Haftung!
3. In den Stallgebäuden und den Vorratsräumen ( Heu- und Strohlager ) besteht absolutes Rauchverbot! Im Raucherbereich bitte die Aschenbecher benutzten und diese bei Überfüllung auch entleeren.
Für Jugendliche unter 18 Jahren besteht gem. Jugendschutzgesetz Rauchverbot.
4. Es ist jeder verpflichtet eigenen Müll ( auch leere Dosen, Pflegemittel, etc. ) selbst zu entsorgen. Mülltrennung  bitte beachten.
5. In den Stallgassen und auf den Putzplätzen ist von den Reitern für Ordnung zu sorgen. Pferdeäpfel usw. sind umgehend aufzukehren und zu entsorgen.
Nach Verlassen des Platzes sind Putzzeug, Reitgerten, Halfter etc. zu entfernen. ( Spind oder Sattelkammer ).
6. Pflegemittel, zusätzliches Futter und Medikamente sind kindersicher wegzusperren.
Die Fensternischen der Stallgassen sind freizuhalten und nicht als Lagerplatz zu verwenden.
Alle herumliegenden Sachen im Stall werden eingesammelt und regelmäßig entsorgt.
7. Jegliches Werkzeug ist nach Gebrauch wieder an seinen Platz zurückzustellen.
8. In der Sattelkammer ist Ordnung zu halten. Das Stüberl und die Toilette sind in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.
9. Pferde dürfen nicht bei geöffneter Boxentür vom Besitzer oder Reiter alleine gelassen werden.
10. Brot und andere Nahrungsmittel dürfen grundsätzlich NICHT an die Pferde verfüttert werden.
11. Ohne Erlaubnis und Aufsicht des Stallpersonals ist es Unbefugten NICHT gestattet Pferde aus ihren Boxen zu holen.
12. Der letzte Reiter schaltet beim Verlassen der Halle das Licht aus. Hindernisse sind nach Gebrauch sofort aus der Reitbahn zu entfernen.
13. Wer als Letzter den Stall verlässt hat dafür Sorge zu tragen, dass  alle Lichter aus und die Stalltüren bzw. Sattelkammer ordnungsgemäß verschlossen sind.
14. Stallruhezeit ist von 21:00 Uhr abends bis 7:00 Uhr früh.
Längerer Aufenthalt im Stüberl  ( z.B. Geburtstagsfeiern, etc. ) sind anzumelden und nur nach Absprache mit der Besitzerin erlaubt.
15. Die Einstellgebühr für Privatpferde ist bis zum 5. des lfd. Monats pünktlich zu bezahlen.
( Die Einstellgebühr beinhaltet tägliches Ausmisten, frische Einstreu, 2x tgl. Heufütterung, 3x tgl. Kraftfutter. Benutzung der Reitanlagen ( bitte Hallenplaner benutzen ) Bei  Schulbetrieb und etwaigen Festivitäten des Vereins ist die Hallenbenützung nicht gestattet.
Regelmäßiger Koppelgang der Pferde. Ausgenommen bei  besonders  widrigen Witterungsverhältnissen und an Sonn- und Feiertagen. )
16. Wurmkuren werden im Stall 2x im Jahr durchgeführt. Die Teilnahme ist für alle Pferde zwingend..
17. Für eingestellte Pferde ist vom Besitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Für Schäden, die  durch Privatpferde entstehen ist der Besitzer aufzukommen, sollten diese nicht von der Versicherung übernommen werden.
Jeder Besitzer ist auch für einen lückenlosen Impfschutz seines Pferdes verantwortlich.
Wer trotz mehrfacher Verwarnung gegen die Stallordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden!!